Wohnangebote
Sehr geehrte Besucherin,
sehr geehrter Besucher,
Bewohner*innen, die in unserer Einrichtung leben, gehören zu einer besonders schützenswerten Personengruppe. Aus diesem Grund gelten besondere Regelungen zum Besuch in unserer Einrichtung.
Der Zutritt von Besuchern ist nur mit einem maximal 24 Stunden zuvor erfolgten negativen Antigen-Schnelltest oder einem maximal 48 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test zulässig. Dies gilt auch für aktuell genesene und vollständig geimpfte Personen. Eine Durchführung eines Antigen-Schnelltests ist in den Einrichtungen vor Ort in den Einrichtungen möglich.
Der Zutritt für nicht-immunisierte Besucher ist nur mit einem maximal 24 Stunden alten negativen PCR-Test oder einem maximal 6 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest möglich.
Die Testpflicht entfällt für
1.Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres
Hygieneregeln:
Keinen Zutritt erhalten Personen, die