MAV
Ihre Tätigkeit regelt sich nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Die Wahl der MAV findet alle vier Jahre statt. Auftrag der MAV ist es, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit (entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), Dienstvereinbarungen etc.) behandelt werden.
Die MAV hat u.a. folgende allgemeine Aufgaben:
- Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und auf deren Erledigung hinzuwirken
- Maßnahmen anzuregen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen
- sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung in den Einrichtungen einzusetzen
- aktiv an der Gestaltung und an den Entscheidungen mitzuwirken, die die Angelegenheiten der Mitarbeiter betreffen.
Außerdem wirkt sie bei persönlichen Angelegenheiten, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Kündigung etc. und bei vielfältigen Angelegenheiten der Dienststelle u.a. Lage der Arbeitszeit, Einführung und Anwendung technischer Anlagen etc. mit. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützen sich MAV und Dienstgeber gegenseitig.
Mindestens einmal jährlich lädt die MAV zur Mitarbeiterversammlung ein, in der der Tätigkeitsbericht vorzulegen ist. Bei Bedarf können außerordentliche Mitarbeiterversammlungen einberufen werden.
Die Mitglieder der MAV haben über dienstliche Angelegenheiten, die Verschwiegenheit erfordern, Stillschweigen zu bewahren.
Struktur und Organisation der Mitarbeitervertretung
Es werden regelmäßig viermal jährlich gemeinsame Sitzungen aller Mitarbeitervertretungen des Caritasverbandes im Tauberkreis (MAV der Geschäftsstelle, MAV der Wohnheime, MAV der Werkstätten, MAV JBM Lauda, MAV Otto-Rauch-Stift) abgehalten. An diesen Treffen nehmen ebenso der Vorstand sowie die Bereichsleiter teil. Mindestens einmal jährlich werden die Mitarbeitervertretungen vom Vorstand über die wirtschaftliche Situation des Verbandes informiert. Die Mitarbeitervertretungen sind Bestandteil der Ausschusssitzung für Arbeitssicherheit.
Ohne Schulung ist MAV-Arbeit kaum möglich. Nach der Mitarbeitervertretungsordnung hat jedes MAV-Mitglied Anspruch auf drei Wochen Arbeitsbefreiung, um an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen. Für die Tätigkeit innerhalb der MAV hat jedes Mitglied Anspruch auf Freistellung in erforderlichem Umfang.
Weitere Unterstützung erhalten die Mitarbeitervertretungen vom zuständigen Sprechergruppenmitglied der DiAG (Diözesane Arbeitsgemeinschaft) MAV B Freiburg und nehmen am regionalen Informations- und Erfahrungsaustausch mit der DiAG MAV B Freiburg sowie an der Vollversammlung (Versammlung aller MAVen der Erzdiözese Freiburg) teil.
Alle Mitarbeitervertretungen des Caritasverbandes Tauberbischofsheim wählen die sogenannten Vertreter, die somit Teil der Vertreterversammlung sind. Die Vertreterversammlung wählt u.a. die Mitglieder der Sprechergruppe der DiAG MAV B und übt Kontroll- und Überwachungsfunktion der Sprechergruppe gegenüber aus. Die Sprechergruppe ist der Vertreterversammlung berichtspflichtig. Einmal jährlich findet die Vertreterversammlung in Freiburg statt.
Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich der Erzdiözese Freiburg
Die Mitarbeitervertretungen sind Mitglied in der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich der Erzdiözese Freiburg (DiAG MAV B Freiburg). Die DiAG MAV B pflegt eine Homepage, die ausführlich zu Detailfragen des kirchlichen Arbeitsrechtes und der Mitarbeitervertretung Auskunft gibt: www.diagb-mav-freiburg.de
Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes und Regionalkommission Baden-Württemberg
Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die das Arbeitsverhältnis der Caritasmitarbeiterinnen und –mitarbeiter regeln, werden im Rahmen des sogenannten „Dritten Weges“ von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes und der Regionalkommission Baden-Württemberg festgelegt. Ausführliche Informationen zu diesen Gremien sind unter www.akmas.de zu finden.
„Mitbestimmung lebt vom Engagement derer, die dabei sind“
(Dr. R. Zollitsch 05.05.2011)
MAV Beratung/Verwaltung, TBB
Mail: mav_beratung_verwaltung@caritas-tbb.de
Heike Jäger, Vorsitzende
Elke Wolfram, stellv. Vorsitzende
Nadja Hildebrandt, Schriftführerin
Tino Weise
MAV Caritas-Altenpflegeheim Otto-Rauch-Stift, Freudenberg
Mail: mav_ors@caritas-tbb.de
Peter Hofmann, Vorsitzender
Sabine Groh, stellv. Vorsitzende
Volker Kahle, Schriftführer
Melanie Oberdorf
Christian Farrenkopf
MAV Caritas-Altenpflegeheim Johann Bernhard Mayer, Lauda
Mail: mav.jbm@caritas-tbb.de
Margarete Zehnter, Vorsitzende
Birgit Staus, stellv. Vorsitzende
Elke Wülk, Schriftführerin
Ina Heck
MAV Wohnheime
Mail: mav_wohnheime@caritas-tbb.de
Michael Sack, Vorsitzender
Volker Herberich, stellv. Vorsitzender
Andreas Michel, Schriftführer
Martina Sordel
Andrea Bamberger
MAV Caritas-Werkstätten
Mail: mav_werkstaetten@caritas-tbb.de
Schnupp Christian, Vorsitzender
Gepperth Marco, stellver. Vorsitzender
Abel Birgit, Schriftführerin
Mengler Christa
Stengel Elisabeth