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MAV

Die MAV (Mitarbeitervertretung) ist die Interessensvertretung der kirchlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist vergleichbar mit den Personalräten des Öffentlichen Dienstes oder den Betriebsräten in Wirtschaftsbetrieben.

Ihre Tätigkeit regelt sich nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Die Wahl der MAV findet alle vier Jahre statt. Auftrag der MAV ist es, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit (entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), Dienstvereinbarungen etc.) behandelt werden.

Die MAV hat u.a. folgende allgemeine Aufgaben:

  • Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und auf deren Erledigung hinzuwirken
  • Maßnahmen anzuregen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen
  • sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung in den Einrichtungen einzusetzen
  • aktiv an der Gestaltung und an den Entscheidungen mitzuwirken, die die Angelegenheiten der Mitarbeiter betreffen.

Außerdem wirkt sie bei persönlichen Angelegenheiten, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Kündigung etc. und bei vielfältigen Angelegenheiten der Dienststelle u.a. Lage der Arbeitszeit,  Einführung und Anwendung technischer Anlagen etc. mit. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützen sich MAV und Dienstgeber gegenseitig.

Mindestens einmal jährlich lädt die MAV zur Mitarbeiterversammlung ein, in der der Tätigkeitsbericht vorzulegen ist. Bei Bedarf können außerordentliche Mitarbeiterversammlungen einberufen werden.

Die Mitglieder der MAV haben über dienstliche Angelegenheiten, die Verschwiegenheit erfordern, Stillschweigen zu bewahren.

Struktur und Organisation der Mitarbeitervertretung

Es werden regelmäßig viermal jährlich gemeinsame Sitzungen aller Mitarbeitervertretungen des Caritasverbandes im Tauberkreis (MAV der Geschäftsstelle, MAV der Wohnheime, MAV der Werkstätten, MAV JBM Lauda, MAV Otto-Rauch-Stift) abgehalten.  An diesen Treffen nehmen ebenso der Vorstand sowie die Bereichsleiter teil. Mindestens einmal jährlich werden die Mitarbeitervertretungen vom Vorstand über die wirtschaftliche Situation des Verbandes informiert. Die Mitarbeitervertretungen sind Bestandteil der Ausschusssitzung für Arbeitssicherheit.

Ohne Schulung ist MAV-Arbeit kaum möglich. Nach der Mitarbeitervertretungsordnung hat jedes MAV-Mitglied Anspruch auf drei Wochen Arbeitsbefreiung, um an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen. Für die Tätigkeit innerhalb der MAV hat jedes Mitglied Anspruch auf Freistellung in erforderlichem Umfang.

Weitere Unterstützung erhalten die Mitarbeitervertretungen vom zuständigen Sprechergruppenmitglied der DiAG (Diözesane Arbeitsgemeinschaft) MAV B Freiburg und nehmen am regionalen Informations- und Erfahrungsaustausch mit der DiAG MAV B Freiburg sowie an der Vollversammlung (Versammlung aller MAVen der Erzdiözese Freiburg) teil.

Alle Mitarbeitervertretungen des Caritasverbandes Tauberbischofsheim wählen die sogenannten Vertreter, die somit Teil der Vertreterversammlung sind. Die Vertreterversammlung wählt u.a. die Mitglieder der Sprechergruppe der DiAG MAV B und übt Kontroll- und Überwachungsfunktion der Sprechergruppe gegenüber aus. Die Sprechergruppe ist der Vertreterversammlung berichtspflichtig. Einmal jährlich findet die Vertreterversammlung in Freiburg statt.

Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich der Erzdiözese Freiburg

Die Mitarbeitervertretungen sind Mitglied in der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich der Erzdiözese Freiburg (DiAG MAV B Freiburg). Die DiAG MAV B pflegt eine Homepage, die ausführlich zu Detailfragen des kirchlichen Arbeitsrechtes und der Mitarbeitervertretung Auskunft gibt: www.diagb-mav-freiburg.de

Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes und Regionalkommission Baden-Württemberg

Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die das Arbeitsverhältnis der Caritasmitarbeiterinnen und –mitarbeiter regeln, werden im Rahmen des sogenannten „Dritten Weges“ von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes  und der Regionalkommission Baden-Württemberg festgelegt. Ausführliche Informationen zu diesen Gremien sind unter www.akmas.de zu finden.

 

„Mitbestimmung lebt vom Engagement derer, die dabei sind“

(Dr. R. Zollitsch 05.05.2011)

 

MAV Beratung/Verwaltung, TBB

Mail: mav_beratung_verwaltung@caritas-tbb.de

Heike Jäger, Vorsitzende
Elke Wolfram, stellv. Vorsitzende
Nadja Hildebrandt, Schriftführerin
Tino Weise


 
MAV Caritas-Altenpflegeheim Otto-Rauch-Stift, Freudenberg

Mail: mav_ors@caritas-tbb.de

Peter Hofmann, Vorsitzender
Sabine Groh, stellv. Vorsitzende
Volker Kahle, Schriftführer
Melanie Oberdorf
Christian Farrenkopf


 
MAV Caritas-Altenpflegeheim Johann Bernhard Mayer, Lauda

Mail: mav.jbm@caritas-tbb.de

Margarete Zehnter, Vorsitzende
Birgit Staus, stellv. Vorsitzende
Elke Wülk, Schriftführerin
Ina Heck


 
MAV Wohnheime

Mail: mav_wohnheime@caritas-tbb.de

Michael Sack, Vorsitzender
Volker Herberich, stellv. Vorsitzender
Andreas Michel, Schriftführer
Martina Sordel
Andrea Bamberger


 
MAV Caritas-Werkstätten

Mail: mav_werkstaetten@caritas-tbb.de

Schnupp Christian, Vorsitzender
Gepperth Marco, stellver. Vorsitzender
Abel Birgit, Schriftführerin
Mengler Christa
Stengel Elisabeth

 

  • Kontakt
  • Öffnungszeiten
Informationsbüro
+49 9341 9220 0
+49 9341 9220 1030
+49 9341 9220 0
+49 9341 9220 1030
+49 9341 9220 1030
info@caritas-tbb.de
Geschäftsstelle
Schlossplatz 6
97941 Tauberbischofsheim

Mo.- Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr /
13.00 bis 16.30 Uhr
Fr.:  8.30 bis 13.30 Uhr

Weitere Informationen zum Thema

Links

Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband

Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen im caritaticen Bereich

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