Teilnahmebedigungen
I. Anmeldung
Die Anmeldungen zu den Angeboten der Offenen Hilfen Tauberkreis können
ausschließlich schriftlich oder in Textform (Post, Fax, Email, Anmeldeformular Homepage) erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die hier vorliegenden Teilnahmebedingungen an.
Nach Eingang des Anmeldebogens erhalten Sie in Textform oder schriftlich eine Anmeldebestätigung. Mit Zugang der Anmeldebestätigung ist das Angebot verbindlich gebucht (dies bedeutet keine Garantie, dass das Angebot tatsächlich durchgeführt wird). Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie weiterhin einen Teilnehmer:innenbogen, der korrekt und vollständig für jedes Angebot ausgefüllt werden muss. Dieser muss bis spätestens eine Woche vor Beginn des Angebotes bei uns z eingegangen sein. Fehlt der Teilnehmer:innenbogen, so kann keine Teilnahme erfolgen. Die Kosten des Angebots sind dennoch zu tragen, sofern keine fristgerechte Abmeldung erfolgte (siehe auch Punkt III. Rücktritt/Stornierung). Eine Anmeldung ist bei (Tages-)Ausflügen, Gruppenangeboten, Bildungsangeboten in der Regel bis 1Woche () vor Angebotsdurchführung möglich. Bei Angeboten mit Übernachtung/Freizeiten beachten Sie bitte den im Programmheft angegebenen Anmeldezeitraum.
Ist ein Angebot bereits ausgebucht wird eine Warteliste geführt. Über die Aufnahme auf die Warteleiste werden Sie schriftlich oder in Textform informiert, ebenso, sobald Plätze in einem Angebot frei geworden sind und Sie teilnehmen können.
II. Leistungen
Sofern nicht anders beschrieben; werden seitens der Offenen Hilfen Tauberkreis folgende Leistungen erbracht: An- und Abreise ab Treffpunkt, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Unterstützung während des gesamten Angebots, abwechslungsreiches Freizeitprogramm.
Bei Angeboten mit Übernachtung sind keine Nachtwachen möglich, ebenso besteht nicht die Möglichkeit, dass ein:eine Freizeitbegleiter:in im Zimmer des:der Teilnehmer:in schläft. Die Freizeitbegleiter*innen sind aber vor Ort und in Rufbereitschaft.
Bei individuell zusätzlich vereinbarten Leistungen trägt der:die Teilnehmer:in die zusätzlichen Kosten zu 100%.
Die im Programmheft angegebenen Sachkosten können im Einzelfall von den tatsächlichen Kosten abweichen, wenn sich beispielsweise Beförderungskosten, Gebühren, usw. ändern. Darüber werden Sie zeitnah informiert.
Während des Angebots besteht für den:die Teilnehmer:in im Rahmen der Betriebshaftpflicht des Veranstalters Versicherungsschutz.
III. Rücktritt/Stornierung
1. Durch die Offenen Hilfen
Es kann passieren, dass ein Angebot nicht stattfinden kann, wenn sich bspw. zu wenig Teilnehmer:innen anmelden, oder das Wetter nicht mitspielt. Wir sind selbstverständlich jeweils bestrebt eine Ausweichalternative anzubieten oder im Ausnahmefall rechtzeitig abzusagen. Es kann aber auch zu kurzfristigen Absagen kommen, wenn beispielsweise die Freizeitbegleiter:innen erkranken, auch wenn wir uns bemühen entsprechend Ersatz zu organisieren. Es besteht kein Anspruch auf einen Angebotsplatz.
Die Offenen Hilfen können einzelnen Teilnehmern:innen die Teilnahme an einem Angebot auch nach bestätigter Anmeldung absagen, wenn sich im Zuge der Suche nach einer passenden Begleitung für den:die Teilnehmer:in herausstellt, dass der nötige Bedarf des:der Teilnehmers:in trotz aller Bemühungen nicht gedeckt werden kann.
Über Stornierungen seitens der Offenen Hilfen werden Sie schriftlich oder in Textform informiert. In diesem Fall fallen für Sie keine Kosten oder Gebühren an. Eventuell schon geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet. Weitergehende Haftungsansprüche gegen die Offenen Hilfen entstehen in diesem Falle nicht.
Die Offenen Hilfen können Angebote gegenüber einzelnen Teilnehmern:innen auch fristlos kündigen, insbesondere wenn:
- notwendige Zahlungen nicht fristgerecht geleistet wurden.
- der Teilnehmerbogen nicht, nicht vollständig oder falsch ausgefüllt wurde.
- der am Treffpunkt vor Ort festgestellte Gesundheitszustand des:der Teilnehmers:in eine Teilnahme nicht möglich macht/ausschließt oder
- der:die Teilnehmer:in das Angebot trotz Abmahnung nachhaltig und so massiv stört, dass dies weder den Freizeitbegleitern:innen noch den Teilnehmern:innen zumutbar ist. Eine (weitere) Teilnahme am Angebot ist somit nicht (mehr) möglich und führt zum sofortigen Ausschluss.
Im Falle einer fristlosen Kündigung sind die Gesamtkosten von der:die Teilnehmer:in zu tragen.
2. Durch Teilnehmer:in
Sollten Sie an einem Angebot nicht teilnehmen können, so informieren Sie uns bitte per Email an offene-hilfen@caritas-tauberkreis.de darüber. Alternativ informieren uns bitte postalisch und richten Sie Ihr Schrieben innerhalb der genannten Frist an: Caritas Dienste Tauberkreis, Offene Hilfen, Luisenstraße 2, 97922 Lauda-Königshofen. Der Eingang der Absage bei den Offenen Hilfen entscheidet über den Rücktrittszeitpunkt.
Abmeldefristen:
(Tages-)Ausflüge, Gruppen- und Bildungsangebote
Bei Absagen bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Angebotes entstehen Ihnen keine Kosten. Bei einer späteren Absage trägt der:die Teilnehmer:in die vollen Kosten des Angebotes. Kann der freiwerdende Platz noch besetzt werden, so fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ an.
Freizeiten
Bei Absagen innerhalb des im Programmheft angegebenen Anmeldezeitraum entstehen Ihnen keine Kosten. Bei einer späterene Abmeldung trägt der:die Teilnehmer:in die vollen Kosten der Reise. Kann der freiwerdende Platz noch besetzt werden, so fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ an.
Dem:Der Teilnehmer:in bleibt in jedem Fall die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
IV. zusätzliche Bedingungen für Freizeiten
Bei Freizeiten gelten zusätzliche Bedingungen:
1. Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl entnehmen Sie bitte den jeweils im Programmheft gemachten Angaben.
2. Kosten
Gerade bei Reisen mit Zug, Flugzeug oder Schiff können die im Programmheft angegebenen Kosten bspw. durch höhere Gebühren am Flughafen, abweichen. Da Zug- und Flugtickets preislichen Schwankungen unterliegen, können auch hier Kostenschwankungen auftreten.
3. Versicherungen
Falls Sie von einer Reise (kurzfristig) zurücktreten müssen, ist der Abschluss
einer Reise-Rücktritt-Versicherung sinnvoll. Wir empfehlen Ihnen daher eine
solche abzuschließen.
Bei Reisen ins Ausland ist es zu empfehlen zusätzlich noch eine Auslands-
Reise-Krankenversicherung abzuschließen, da Ihnen ansonsten im Krankheitsfall im Ausland erhebliche Kosten entstehen können.
4. Hilfsmittel
Eigene Hilfsmittel können gerne mitgenommen werden, eine Garantie für den Transport kann jedoch nicht übernommen werden. Dies muss zudem vorher mit den Offenen Hilfen abgesprochen werden. Außerdem wird keine Verantwortung für mitgeführte Hilfsmittel übernommen, auch nicht hinsichtlich der Funktionsfähigkeit.
Werden Pflegehilfsmittel wie z.B. ein Pflegebett oder ein Toilettenstuhl benötigt, muss dies den Offenen Hilfen rechtzeitig mitgeteilt werden. Wir erfragen dann, ob die entsprechenden Hilfsmittel in der Unterkunft zur Verfügung stehen. Ist dem nicht so, sind wir bemüht diese durch Sanitätshäuser vor Ort anzumieten. Die dadurch entstehenden Kosten stellen wir Ihnen separat in Rechnung.
V. Betreuung und Pflege
Die Betreuung und grundlegende Versorgung/Pflege erfolgt auch durch Freiwillige, die nicht entsprechend beruflich ausgebildet sind. Die Freiwilligen werden durch hauptamtliche Mitarbeiter:innen eingearbeitet und geschult.
1. Betreuungssituation
In aller Regel findet bei Angeboten der Offenen Hilfen Tauberkreis eine 1:3 Betreuung statt. Benötigt ein:e Teilnehmer:in generell eine intensivere Betreuung und/oder besteht besonderer pflegerischer Bedarf, so ist vorher abzuklären ob und wie der Bedarf gedeckt werden kann.
Bei Pflegebedarf, der über grundpflegerische Maßnahmen hinausgeht und/oder wenn mangels Hilfsmitteln oder unzureichender Ausstattung die Pflege eines Menschen mit komplexen Behinderungen nicht ohne Weiteres bewältigt werden kann, gilt es im Vorhinein zu klären, ob eine Teilnahme möglich ist. Unsere Angebote werden nicht von pflegerischen/medizinischen Fachpersonal begleitet.
Bei besonders auffälligen Verhaltensweisen wie etwa Aggressivität, Intoleranz, keine Gruppenfähigkeit, starker Verweigerungshaltung, absolute Einzelgänger usw. ist eine Teilnahme nicht möglich.
Sprechen Sie uns trotzdem gerne diesbezüglich an. Wir beraten Sie ausführlich und versuchen über eine individuelle Absprache eine Teilnahme zu ermöglichen.
2. Medikamente
Für notwendige Medikamente ist eine aktuelle ärztliche Verordnung erforderlich, die vom Arzt unterschrieben sein muss.
Diese Verordnung muss enthalten:
- Name des:r Patient:in
- Name des Medikamentes
- Darreichungsform
- Zeitpunkt der Verabreichung
- Für die Bedarfsmedikation benötigen wir zusätzlich eine exakte Beschreibung der Symptome oder Situation, die eine zusätzliche Medikamentengabe erfordern (Indikation)
Ohne eine solche Verordnung dürfen durch die Freizeitbegleiter:innen keine Medikamente verabreicht werden, auch keine frei verkäuflichen Bedarfsmedikamente.
Die täglich einzunehmenden Medikamente müssen in einer mit dem Namen des:der Teilnehmers:in beschrifteten Medikamentenbox/Dosett mitgegeben werden. Bestenfalls sind die Medikamente aber verblistert. Die mitgegebene Medikation wird durch das Begleitpersonal (sofern im Teilnehmer:innen-Bogen nicht anders angekreuzt) verabreicht und ggf. gerichtet.
Liegt keine Verordnung vor oder sind die Medikamente nicht entsprechend vorgerichtet, kann die Angebotsteilnahme nicht erfolgen. Die Kosten des Angebots sind dennoch zu tragen, sofern keine fristgerechte Abmeldung eingegangen ist (siehe auch Punkt III. Rücktritt/Stornierung).
VI. Kosten, Bezahlung und Finanzierung
Die Kosten der Angebote setzen sich immer aus Sachkosten (z.B. Unterkunft, Verpflegung, Eintritt, Material, Fahrtkosten) und Betreuungskosten.
Sachkosten müssen grundsätzlich von den Teilnehmer:innen selbst gezahlt werden.
Bei einem vorliegenden Pflegegrad können Sie die Betreuungskosten bei der Pflegekasse einreichen. Bitte sprechen Sie diesbezüglich vorher mit Ihrer Pflegekasse. Es ist möglicherweise nötig zuvor entsprechende Anträge bei der Pflegekasse zu stellen.
1. Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612€ belaufen.
2. Umwandlung Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI
Die Kurzzeitpflege bietet Versicherten ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit bis zu 50%
(maximal 806€) der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umzuwandeln, wenn die Kurzzeitpflege nicht vollständig genutzt wurde.
Dann stehen im Jahr maximal 2418€ der Verhinderungspflege und 806€ der Kurzzeitpflege zur Verfügung.
3. Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Entlastungsleistungen.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125€ monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden für Leistungen zur Entlastung von Pflegenden, Betreuungsangeboten oder Angebote zur Entlastung im Alltag, welche nach § 45a SGB XI anerkannt sind.
Die monatliche Leistung (125€) kann über mehrere Monate hinweg angespart, aber nicht im Voraus verwendet werden. Dabei kann alles, was bis zum 31.12. eines Jahres nicht genutzt wird, noch bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
4. Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach §45a SGB XI
Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege eine Kostenerstattung zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Anrechnung auf ihren Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI erhalten.
Das geht nur, wenn für den entsprechenden Leistungsbetrag nach § 36 SGB XI in dem jeweiligen Kalendermonat keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden.
Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 % der Pflegesachleistungen des für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrag nicht überschreiten.
Die Inanspruchnahme der Umwandlung des Sachleistungsbetrags nach § 45a SGB XI und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI erfolgen unabhängig voneinander.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Betreuungskosten selbst bei Ihrer Pflegekasse einreichen müssen.
Für Sachkosten muss in manchen Fällen in Vorleistung gegangen werden. Sie erhalten daher eine entsprechende Rechnung, die vor der Teilnahme am jeweiligen Angebot zu begleichen ist. Ohne eine fristgerechte Zahlung ist die Teilnahme nicht möglich.
Die Rechnung für die Personalkosten erhalten sie grundsätzlich nach der Teilnahme an einem Angebot.
Die Rechnungen überweisen Sie bitte fristgerecht auf das aus der Rechnung angegebene Konto. Zahlungsverzug kann zu Entstehung von Verzugszinsen, Mahngebühren oder dem Ausschluss von bestimmten Angeboten führen. Sie können den Offenen Hilfen Tauberkreis auch ein SEPA Mandat erteilen. Alle Rechnungen werden dann automatisch von dem angegebenen Konto abgebucht.
Rechnungen werden, wenn nicht anders vereinbart, immer an die:den gesetzlichen Betreuer:in verschickt.
VII. Aufnahmen
Während der Angebote dürfen keine ungefragten Ton-, Bild-und Videoaufnahmen von Freizeitbegleiter:innen und Teilnehmer:innen gemacht werden.
Solche Aufnahmen können jedoch während der Angebote durch den Veranstalter, mit eigens dafür vorgesehenen Geräten, gemacht werden. Die Aufnahmen können für die Öffentlichkeitsarbeit der Offenen Hilfen Tauberkreis (z.B. Programmhefte, Homepage, Social Media, Flyer/Faltblätter) verwendet werden. Wollen Sie dieser Verwendung nicht zustimmen, so müssen Sie vor Beginn des Angebots schriftlich Widerspruch einlegen.
VIII. Datenverarbeitung und -nutzung
Mit der Anmeldung zu einem unserer Angebote erteilen Sie uns die Erlaubnis für das Speichern und Verarbeiten Ihrer persönlichen Daten (Name, Postadresse, Email, Telefon- bzw. Handynummer).
Darüber hinaus werden die Daten in unseren Post- und E-Mail-Verteiler aufgenommen um über Veranstaltungen der Offenen Hilfen Tauberkreis (z.B. Programmheft) zu informieren. Der Aufnahme in den Verteiler kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.