Hilfe, mein Kind hat Mist gebaut
Straffälligenhilfe
Die Straffälligenhilfe bietet Unterstützung für junge Menschen, die straffällig geworden sind. Auftraggeber sind hauptsächlich die Jugendgerichtshilfe/der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes und die Justiz. Auch ein Zugang über die Polizei oder Schulen ist möglich. Der junge Mensch oder seine Eltern können sich melden, und wir klären gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist. Die Unterstützung ist für straffällig gewordene Kinder (bis 13 Jahre), Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gedacht. Ziel ist es, die Gründe für straffälliges Verhalten zu erkennen und Wege zu finden, straffrei zu leben.
Es gibt folgende Angebote:
Präventives Angebot für straffällige Kinder und deren Eltern
Es gibt Gruppenangebote und Angebote für Einzelgespräche und Familiengespräche. Kinder sollen lernen, altersangemessen und verantwortungsvoll zu handeln. Eltern sollen in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Die Teilnahme kann sechs bis 24 Monate dauern. Es finden ein bis zwei Termine pro Woche statt.
Betreuungsweisung:
Hier geht es um Unterstützung mit Einzelgesprächen. Der junge Mensch soll Verantwortung für sein Leben übernehmen, Probleme friedlich lösen und sich sinnvoll um sein Leben kümmern, zum Beispiel einen Ausbildungsplatz suchen. Der junge Mensch soll keine Straftaten mehr begehen. Die Betreuungsweisung dauert sechs bis zwölf Monate. Es findet ein Termin pro Woche statt.
Sozialer Trainingskurs:
Der Kurs ist ein Gruppenangebot. Zusammen mit anderen jungen Menschen bearbeiten wir die Themen straffälliges Verhalten, Konflikte/Gewalt und Konsum/Sucht. Es wird geübt, wie sie sich angemessen verhalten können. Die jungen Menschen sollen lernen, Schwierigkeiten gut zu lösen und keine Straftaten mehr zu begehen. Die Dauer eines Kurses beträgt etwa drei Monate. Es findet ein Termin in der Woche statt.
Fachstelle Täter-Opfer-Ausgleich (TOA):
Mit Hilfe einer Mediatorin kann eine außergerichtliche Konfliktschlichtung durchgeführt werden. In getrennten Vorgesprächen können sich die Beteiligten überlegen, ob ein TOA eine gute Möglichkeit für sie ist. Die Mediatorin unterstützt die Beteiligten dabei, herauszufinden, was ihnen wichtig ist und wie sie den TOA durchführen möchten. Beschuldigte und Geschädigte können mit Hilfe der Mediatorin die erlebte Straftat eigenverantwortlich miteinander klären. Der entstandene Schaden kann miteinander geregelt werden. Man kann den TOA jederzeit beenden. Der TOA dauert etwa drei Monate. Ein Gerichtsverfahren kann vermieden werden.