Hilfe, mein Kind hat Mist gebaut
Straffälligenhilfe
Die Straffälligenhilfe bietet Unterstützung für junge Menschen, die straffällig geworden sind. Auftraggeber sind hauptsächlich die Jugendgerichtshilfe/der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes und die Justiz. Auch ein Zugang über die Polizei oder Schulen ist möglich. Der junge Mensch oder seine Eltern können sich melden, und wir klären gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist. Die Unterstützung ist für straffällig gewordene Kinder (bis 13 Jahre), Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gedacht. Ziel ist es, die Gründe für straffälliges Verhalten zu erkennen und Wege zu finden, straffrei zu leben.