Ambulante Dienste
Die Ambulanten Dienste erbringen Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach SGB IX außerhalb der besonderen Wohnform. Ziele sind die Erhaltung und Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung in der Lebensführung sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
An wen richten sich die Unterstützungsleistungen der Ambulanten Dienste?
Die Angebote der Ambulante Dienste richten sich an Menschen mit geistiger, seelischer und körperlicher Behinderung, die mit Unterstützung ihren Alltag selbst bewältigen oder hierzu befähigt werden können. Festgelegte Präsenzzeiten der Assistenzkräfte wie in der besonderen Wohnform gibt es nicht.
Wo werden die Leistungen der Ambulanten Dienste erbracht?
Wir arbeiten aufsuchend, d.h. die Unterstützung findet im eigenen Wohnraum sowie in dessen unmittelbarem Sozialraum statt.
Wie arbeiten wir?
In den Ambulanten Diensten arbeiten wird im Bezugsassistenz-Modell an den im Gesamtplan festgelegten Teilhabezielen. Termine mit der Bezugsassistenz werden von Montag bis Freitag innerhalb der festgelegten Arbeitszeiten individuell und bedarfsbezogen vereinbart.
Unsere Arbeit ist ausgerichtet an den christlichen Grundwerten und am christlichen Menschenbild. Unsere Grundhaltung, Menschen anzunehmen, sie in ihrer Einzigartigkeit wertzuschätzen und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen, stellt die Basis unserer pädagogischen Arbeit dar. Wir arbeiten ressourcenorientiert und personenzentriert.
Im Bereich Teilhabe bietet der Caritasverband folgende Formen der ambulanten Unterstützung an: