Hilfen zur Teilhabe in Kindertagesstätte und Schule
Damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, brauchen sie manchmal Hilfe. Kinder mit körperlicher oder seelischer Behinderung oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche haben das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in eine Kindertagesstätte und zur Schule zu gehen.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf können für den Kita- und Schulbesuch persönliche Hilfen erhalten. Diese Hilfen leisten Schulbegleiter*innen oder Integrationshelfer*innen. Die Hilfen bezahlt die Sozial- und Jugendhilfe.
Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert dieses Recht. Die Eingliederungshilfe im 12. Sozialgesetzbuch regelt dieses Recht für Deutschland.