Hilfen zur Teilhabe in der Schule
Damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, brauchen sie manchmal Hilfe. Kinder mit körperlicher oder seelischer Behinderung oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche haben das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung zur Schule zu gehen.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf können für den Schulbesuch persönliche Hilfen erhalten. Diese Hilfen leisten Fachkräfte der Eingliederungshilfe Schule. Die Hilfen bezahlt die Sozial- und Jugendhilfe.
Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert dieses Recht. Die Eingliederungshilfe im 12. Sozialgesetzbuch regelt dieses Recht für Deutschland.