Ambulante Eingliederungshilfe
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, mehrfachen Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen passgenaue Leistungen zu gewähren, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Die Ambulante Eingliederungshilfe beinhaltet all jene Leistungen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die außerhalb stationärer Einrichtungen erbracht werden, wie beispielsweise Ambulant-Betreutes-Wohnen, Familienpflege, Schulbegleitung und vieles mehr. Das heißt, der Fachdienst kommt zu dem einzelnen Menschen mit Behinderung.
Seit Juli 2018 können auch Menschen mit seelischer Behinderung bei uns in Ambulanten Wohnformen betreut werden.