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Ambulante Eingliederungshilfe

Diese Angebote für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung wollen zur Förderung einer selbstständigen Lebensweise beitragen. So kann Inklusion im Sinne von gesellschaftlicher Teilhabe gelingen.

Frau mit Behinderung und Betreuerin auf einem Spaziergang

Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, mehrfachen Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen passgenaue Leistungen zu gewähren, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Die Ambulante Eingliederungshilfe beinhaltet all jene Leistungen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die außerhalb stationärer Einrichtungen erbracht werden, wie beispielsweise Ambulant-Betreutes-Wohnen, Familienpflege, Schulbegleitung und vieles mehr. Das heißt, der Fachdienst kommt zu dem einzelnen Menschen mit Behinderung.

Seit Juli 2018 können auch Menschen mit seelischer Behinderung bei uns in Ambulanten Wohnformen betreut werden.

Ambulant-Betreutes-Wohnen

Ambulant-Betreutes-Wohnen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ist die Verbindung einer selbstständigen Lebensführung im eigenen Wohnraum mit einer planmäßig organisierten, regelmäßigen Beratung und persönlichen Betreuung durch geeignetes Personal. Grundsätzlich richtet sich die Wohnform nach den Bedürfnissen des einzelnen Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Betreutes Wohnen in Familien

Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) ist eine besondere Form des Ambulanten Betreuten Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung gemäß §§ 53, 54 ff. SGB XII. Das BWF soll volljährigen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit einer familienbezogenen Betreuung bieten, die den individuellen Bedürfnissen entspricht. Übergreifendes Ziel sind die Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie die Förderung der Verselbstständigung entsprechend den Möglichkeiten des Einzelnen.

Der Begriff Familie wird dabei nicht so eng gesehen. Auch andere Lebensgemeinschaften und Alleinstehende kommen als Gastfamilie in Frage. Möglich ist auch die Familie eines nahen Angehörigen mit Ausnahme der Eltern bzw. der Kinder. Hauptsache ist, alle Familienmitglieder können sich mit dem Gedanken an eine/n Mitbewohner/In mit Behinderung anfreunden. Folglich leben und wohnen hier Menschen zusammen, die sich dazu entschieden haben, einen Menschen mit Behinderung in die eigene Familie aufzunehmen, der zu einer völlig selbstständigen Lebensführung nicht in der Lage ist, aber nicht das umfassende Angebot eines Heimes benötigt. Das Leben in der Gastfamilie stellt somit eine Alternative zum Ambulant-Betreuten-Wohnen und den stationären Einrichtungen dar.

Die "Gastgeber" benötigen keine besondere Ausbildung. Sie sollten in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, belastbar sein und über gute soziale Kontakte verfügen. Die Familie sollte sich Zeit für ihren Gast nehmen. Optimal wäre, wenn ein Familienmitglied nicht voll berufstätig wäre.

Für den Gast steht ein eigenes Zimmer - in der Regel möbliert - zur Verfügung. Daneben sollte es selbstverständlich sein, dass das neue "Familienmitglied" Bad und Küche ebenso mitbenutzt wie Balkon und Garten.

Fachdienst steht zur Seite

Der pädagogische Fachdienst ist regelmäßig mit der Familie und dem Menschen mit Behinderung im Gespräch. Die erfahrenen Fachkräfte helfen in den verschiedensten Lebensbereichen und stehen der Familie sowie dem*der neuen Bewohner*in fachlich beratend und teils betreuend zur Seite.

In Fällen der Abwesenheit der Familie, z.B. Urlaub oder Krankheit, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einem Wohn- oder Pflegeheim.

Familiencoaching

Dieses Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die im mittleren Main-Tauber-Kreis leben und

  • Unterstützung bei der gemeinsamen Entwicklung von Angebotsstrukturen benötigen, um möglichst lange in der eigenen Familie wohnen bleiben zu können.
  • Förderung und Unterstützung bei lebenspraktischen Fähigkeiten benötigen, um möglichst selbstständig zu werden oder aber bleiben zu können.
  • für sich neue Wohnperspektiven erarbeiten wollen.

Oberstes Ziel ist es, ein möglichst selbstständiges Leben nach eigenen Vorstellungen zu ermöglichen und den einzelnen Menschen mit Behinderung auf dem Weg dahin zu unterstützen.

Fachdienst steht zur Seite

Dem Menschen mit Behinderung wird eine beratende Person an die Seite gestellt, die gemeinsam mit ihm, der Familie und dem sozialen Umfeld arbeitet. Die Ziele des Familiencoachings werden, ebenso wie die Anzahl der Stunden, die dem Fachdienst pro Woche zur Verfügung stehen, vorab gemeinsam in einem individuellen Hilfebedarfsgespräch festgelegt

Aufgaben der beratenden Person können z.B. sein:

  • Beziehungsaufbau
  • Situationsanalyse
  • Klärung von Bedürfnissen und Anliegen aller Beteiligten
  • Gemeinsame Erarbeitung von klaren, nachvollziehbaren Zielen
  • Benennen und Ausbau von Fähigkeiten und Stärken des Menschen mit Behinderung
  • Hilfe zu mehr Selbstständigkeit mit Ausbau der lebenspraktischen Fähigkeiten, sprich: Kochen, Wäschepflege etc.
  • Entwicklung von Ideen zur Freizeitgestaltung
  • Aktivierung von Netzwerken
  • Koordinierung weiterer Unterstützungsangebote, z.B. familienentlastende Dienste, Nachbarschaftshilfe und vieles mehr.

Das Angebot hat einen aufsuchenden und stark an den Bedürfnissen der jeweiligen Familie orientierten Charakter.

Projekt "Freizeit inklusive"

Gemeinsam mit Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer und / oder mehrfacher Beeinträchtigung und unter Einbeziehung der hiesigen Vereine und Organisationen sind wir bestrebt das Angebot an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung im mittleren Main-Tauber-Kreis attraktiver zu gestalten, zugänglicher zu machen sowie auszuweiten und haben daher, gefördert durch die Stiftung Baden-Württemberg, ein Projekt mit dem Namen "Freizeit inklusive" ins Leben gerufen.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Schulbegleitung (§35a SGB VIII)

Der Antrag beim Jugendamt des Main-Tauber-Kreises kann gestellt werden, sobald ärztliche und fachpsychologische Stellungnahmen zur seelischen Behinderung des jungen Menschen vorliegen. Die eingesetzten Fachkräfte orientieren sich in der Hilfe an den individuellen Bedürfnissen des Kindes mit besonderem Förderbedarf. Dies kann beispielsweise durch folgende Unterstützungen geleistet werden:

  •  Begleitung im schulischen Alltag (sowohl an Regelschulen, als auch an Förderschulen)
  • Unterstützung des jungen Menschen im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinische Versorgung und Alltagsbewältigung
  •  Unterstützung und Begleitung der Familie

    Die Fachkraft soll im schulischen und familiären Lebens- und Lernumfeld eine Unterstützung für einen bestimmten Schüler/eine bestimmte Schülerin  und die Familie sein.

Kontakt über das Sekretariat der Kinder- und Jugendhilfe: 09341 9220-25

  • Kontakt
Herr Paul Weber
Abteilungsleitung Förderung und Betreuung und Ambulante Eingliederungshilfe
+49 9341 9220 3610
+49 9341 9220 3044
+49 9341 9220 3610
+49 9341 9220 3044
+49 9341 9220 3044
p.weber@caritas-tbb.de
Caritas-Werkstätten Alois Eckert
Waldstraße 40
97922 Lauda-Königshofen

Download Faltblätter

PDF | 3,3 MB

Faltblatt Ambulant Betreutes Wohnen

PDF | 3,2 MB

Faltblatt Betreutes Wohnen in Gastfamilien

PDF | 2,2 MB

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